Kostenerstattung Osteopathie

Voraussetzung der freiwilligen Zuzahlung von gesetzlichen Kassen zur osteopathischen Behandlung:

  • Die osteopathische Behandlung wird vorab durch einen Arzt veranlasst. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
  • Die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

Informationen einzelner gesetzlicher Krankenkassen finden Sie unter Osteokompass

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