Kostenerstattung Osteopathie
Voraussetzung der freiwilligen Zuzahlung von gesetzlichen Kassen zur osteopathischen Behandlung:
- Die osteopathische Behandlung wird vorab durch einen Arzt veranlasst. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
- Die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.